Die SFG vertritt die Stockwerkeigentümergemeinschaft nach aussen, vollzieht alle Handlungen nach den Vorschriften des Gesetzes und des Reglement sowie unter Beachtung der Beschlüsse der Eigentümerversammlungen.
- Betreuung von Stockwerkeigentumsmandaten
- Abwickeln der administrativen und technischen Bewirtschaftung sowie des Rechnungswesens
- Vertretung der Stockwerkeigentümergemeinschaft